Sollte Sie jemand von Mircosoft anrufen, der oder die sagen Sie haben einen Virus, einfach Antworten das Sie Linux haben und keine Unterstützung vom Windows benötigen!!!

Sie werden keinen Anruf mehr erhalten.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt nennen drei Betrugsmaschen, mit denen Verbraucher oft getäuscht werden. Außerdem geben sie Tipps, wie Sie sich in der jeweiligen Situation am besten verhalten sollten.

1. Angebliche Gewinne

Immer wieder geben sich Anrufer als Notare oder Staatsanwälte aus, die den Angerufenen große Gewinne in Aussicht stellen. Oft sollen Betroffene Geld überweisen, meist auf ein Konto im Ausland.

Besser ist: Angebliche Gewinne sollten schriftlich bestätigt werden. Sensible Daten sollten in keinem Fall ungeprüft herausgegeben werden, raten die Experten.

2. Betrügerischer Kundendienst

Betrüger geben sich am Telefon häufig auch als Mitarbeiter großer, bekannter Computerfirmen aus. Das Angebot: Den heimischen Computer per Fernwartung von Viren und Trojanern zu befreien. Für einen solchen unseriösen Kundendiensteinsatz werden nicht nur mehrere hundert Euro fällig. Das Fernwartungssystem ermöglicht den Betrügern auch vollen Zugriff auf sensible Daten.

Tipp: Die Experten raten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen oder vorschnell zu handeln. Seien sie skeptisch bei unbekannten Anrufern. Beenden Sie im Zweifel das Telefonat.

3. Falsche Verträge

Bei einem seriös klingenden Telefonanruf gibt der Anrufer vor, eine wichtige Nachricht zu überbringen. Der eigentliche Schock folgt erst viel später. Die Angerufenen haben angeblich teure Verträge abgeschlossen oder sollen mehrere tausend Euro überweisen, ohne dafür jemals eine Gegenleistung zu erhalten. Das Problem: Die Lügengeschichten werden vollkommen glaubwürdig vorgetragen. "Jeder kann zum Opfer werden", warnen die Experten.

Tipp: Gegen angeblich abgeschlossene oder untergeschobene Verträge kann man sich mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale wehren.


Falsche Amazon-Mail enthält Trojaner

Kriminelle verschicken derzeit falsche E-Mails im Namen von Amazon. Die Nachrichten ähneln dabei vom Aussehen und Aufbau denen des Onlinehändlers. Allerdings versteckt sich in der E-Mail ein Trojaner. Davor warnen die Verbraucherzentrale NRW und die Seite "Mimikama.at". 

In der Mail wird behauptet, dass eine Sendung für den Empfänger unterwegs ist. Als Absender ist "reBuy reCommerce GmBH" genannt. Der Versand sei angeblich nicht mehr zu stoppen. Wer Einzelheiten zu Bestelldetails aufrufen will, kann einem Link in der E-Mail folgen – so wie bei einer echten Amazon-Nachricht.

Guten Tag,
wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass reBuy reCommerce GmbH Ihre Bestellung verschickt hat.
Ihre Sendung befindet sich nun auf dem Versandweg; eine Änderung durch Sie oder unseren Kundenservice ist nicht mehr möglich. Möchten Sie einen ansehen Ihrer Bestellung, können Sie dies einfach hier."

Word-Dokument enthält Trojaner

Wer dem Link in der Nachricht folgt, landet aber nicht auf der Amazon-Seite, sondern lädt ein Word-Dokument herunter. Öffnen Nutzer diese Datei, erscheint eine Aufforderung in Englisch, die fordert, das Editieren des Dokuments zu erlauben. Wer dem zustimmt, lädt einen Trojaner auf seinen Rechner.

Die schädliche Datei legt einen Ordner auf dem Rechner an und greift auf wichtige Funktionen des Systems zu. So können weitere Trojaner aus dem Netz geladen werden.

Was ist ein Trojaner?

Trojaner sind schädliche Programme, die verschiedene Funktionen erfüllen können. Für gewöhnlich erhalten Hacker durch Trojaner Zugang zu fremden Systemen. Ein Trojaner kann beispielsweise Daten auslesen und Kriminellen so vertrauliche Informationen wie Zugangsdaten liefern. Auch können Trojaner das System oder bestimmte Bereiche sperren. Kriminelle Hacker können Nutzer so erpressen, damit sie das System wieder freigeben.

In anderen Fällen bündeln Kriminelle infizierte Rechner in einem sogenannten Botnetz, um mit der Rechenkraft Attacken auf große und bekannte Webseiten durchzuführen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das Mirai-Botnetz: 2016 missbrauchten Angreifer circa eineinhalb Millionen vernetzte Geräte, um die größten Internetseiten der Welt stundenlang lahmzulegen, darunter Amazon und Twitter.

Wie schütze ich mich vor Trojanern?

Kriminelle modifizieren Trojaner regelmäßig, sodass Antivirenprogramme nicht immer eine schädliche Datei erkennen. Nutzer sollten aufpassen, welche Seiten sie besuchen und welche Dateien sie öffnen. Im Falle der Amazon E-Mail lässt sich der Betrug beispielsweise an verschiedenen Punkten erkennen. Zum einen fehlt eine persönliche Anrede. Zudem finden sich orthografische Fehler in der Nachricht. Sie ist in einem holprigen Deutsch verfasst.


Mit einer Warnung vor einem angeblichen Datenmissbrauch versuchen unbekannte Betrüger derzeit, in Bayern Kasse zu machen. Die Masche selbst ist allerdings bundesweit bekannt.

Eine 77-jährige Seniorin aus dem Raum Augsburg erhielt jetzt einen Anruf von einer angeblichen Frau „Lina Stern“ von der „Verbraucherzentrale Hamburg“. Die Anruferin behauptete der Rentnerin gegenüber, dass ihre Daten auf einem Datenträger aufgetaucht seien. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde die „Frau Stern“ diese Daten löschen, damit kein Schindluder damit getrieben werden kann.

Bevor die Abzockerin weiter reden konnte, fiel ihr die 77-Jährige ins Wort und gab zu verstehen, dass sie deswegen schon mit der Kripo gesprochen habe – und beendete das Gespräch. Schaden entstand ihr somit nicht.

Die Masche mit dem angeblichen Daten-Löschung ist nicht neu. Den Geschädigten wird dabei vorgegaukelt, dass die Anruferin von einer „Deutschen Verbraucher Initiative“ mit Sitz in Hamburg oder ähnlich sei, und dieses Institut die Daten der Geschädigten erhalten habe. Bei dem Gespräch geben die Täter(innen) dann z.B. an, dass die Daten der Angerufenen wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift von einer Person XY verkauft worden seien und nun eben die Gefahr bestehe, dass diese Daten missbräuchlich für Einkäufe benutzt werden.

Um dies zu verhindern bieten die laut Polizei akzentfrei hochdeutsch sprechenden Telefonbetrüger(-innen) an, die Daten für 99 oder sogar 129 Euro sperren oder löschen zu lassen. Dazu erhielten die Angerufenen dann per Post einen Brief oder ein Päckchen mit entsprechenden Unterlagen per Nachnahme zugestellt. In einem Fall wurde die Angerufene sogar darauf hingewiesen, das Geld abgezählt für den Postboten bereit zu halten.

Tatsächlich ist an dem angeblichen Daten-Missbrauch durch Dritte nichts dran. Vielmehr geht es den Telefonbetrügern nur darum, per Nachnahme Geld abzuzocken. Die Polizei warnt vor der Masche. Auf keinen Fall sollte man unerwartete Nachnahme-Sendungen bezahlen.


Warnung vor: gewerbe-meldung.de

Gewerbe-Meldung.de von Europe REG Services Ltd. mit alter Masche

gewerbe-meldung.de AdlerAdler mit Pionierhalstuch.
[farbliche Hervorhebung
durch mich]
gewerbe-meldung.de Formular
Formular. Klick auf Bild
für größere Version.
[farbliche Hervorhebungen
durch mich]

Gewerbetreibende bekommen derzeit eine "Eilige Faxmitteilung" von Gewerbe-Meldung.de. Warum das so eilig sein soll, steht allerdings nicht da. Das Schreiben macht insgesamt einen behördlichen Eindruck und scheint nur die Daten für eine Gewerbemeldung abzufragen. Die Rückantwort soll - und das ist deutlich hervor gehoben - gebührenfrei per Fax an die Nummer 00800 / 0022 0044 erfolgen. Hingegen nicht hervor gehoben, sondern im Fließtext versteckt ist der Umstand, dass man mit der Unterschrift einen Vertrag über 3 Jahre á 348 € netto abschließe. Die Unterschrift soll also mindestens 1.242,36 € kosten! (Natürlich kommt hier kein wirksamer Vertrag zustande, das wird der Verwender aber sicherlich anders sehen).

An der angegebenen Rücksendeadresse Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig befindet sich ausweislich der Webseite die Niederlassung des Betreibers, einer Europe Reg Services Ltd. mit Sitz in Malta. Genauer gesagt in der 12/1, Forrest Street, St. Julians, wo sich ein Registrieungsdienst für LTDs befindet. Registrierungsdatum war der 19.August 2015. Es steht also zu vermuten, dass bald Post aus Leipzig mit der Rechnung und maltesischem Konto kommen wird.

NICHT UNTERSCHREIBEN, es sei denn, Sie wollen einen "Vertrag" über 1.242,46 € abschließen. Und NICHT  BEZAHLEN, solange sich niemand mit einer ladungsfähigen Anschrift und Konto in Deutschland meldet (und danach auch nicht bezahlen, solange das kein Anwalt geprüft hat)!

  
Dienstag, den 03. November 2015 um 15:17 Uhr

Branchenbuchabzocke aus Rumänien: Gewerbeverzeichnis Regional SRL mit gewerbeverzeichnis-regional.net

27.06.2017 - Ein neuer Name der Branchenbuch-Abzocke ist aufgetaucht, wieder einmal mit rumänischer Anschrift. Angeblich aus Bukarest meldet sich eine Gewerbeverzeichnis Regional SRL. Mit einem Trickformular versucht sie an Aufträge für einen Eintrag auf ihrer privaten Internetseite gewerbeverzeichnis-regional.net zu gelangen. Und natürlich an das Geld der Betroffenen. An viel Geld, für kaum eine Leistung.


Wieder mit Formulartrick

Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland werden dazu per Fax mit einem Formular belästigt. “Gewerbeverzeichnis“ heißt es in der Überschrift des in Deutschland verwendeten Formulars. Darunter steht der Name des Bundeslandes. Ein Barcode soll das Formular aufhübschen. Er ist allerdings ein Fake, da er stets identisch ist.

Man versucht, den Anschein zu erwecken, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht – in Form eines kostenlosen Grundeintrages. Die Daten der jeweiligen Empfänger sind bereits voreingetragen. Das Formular ist so angelegt, dass sie in der üblichen Geschäftsroutine davon ausgehen sollen, es handele sich um einen Korrekturabzug für einen bereits bestehenden Eintrag; man müsse lediglich noch die Daten korrigieren oder ergänzen und das Formular zurück faxen. Korrigiert und ergänzt man aber die Angaben, kommt ein Vertrag über einen „Grund-Eintrag“ auf der Seite gewerbeverzeichnis-regional.net zustande. So jedenfalls steht es gut versteckt im Kleingedruckten der Gewerbeverzeichnis Regional SRL. Und dafür will sie Geld haben: 66,00 EUR netto pro Monat. Zwei Jahre lang – das sind dann 1.584,00 EUR netto. Zahlbar für ein Jahr im Voraus.

[Beispiel eines Formulars der Gewerbeverzeichnis Regional SRL]


Ein Verzeichnis, dass man sich schenken kann

Zu der Seite gewerbeverzeichnis-regional.net man nicht viel sagen. Sie sieht so aus und ist so unbrauchbar wie all die anderen Internet-Branchen-Verzeichnisse der Abzockerszene. Auch dieses Gewerbeverzeichnis wird, soweit hier ersichtlich, nicht beworben. Keiner kennt die Seite – niemand wird deshalb einen Eintrag darin suchen. Für das viele Geld, das verlangt wird, erhält man keine adäquate Gegenleistung.


Hinterleute bleiben im Dunkeln

Wir interessierten uns für die Hinterleute, von denen wir annehmen, dass sie aus Deutschland kommen. Die Firma Gewerbeverzeichnis Regional bezeichnet sich als SRL. Das ist die Abkürzung für die rumänische Rechtsform der Societate cu răspundere limitată. Als solche müsste sie im rumänischen Handelsregister eingetragen sein. Bei einer Unternehmenssuche fanden wir sie heute aber nicht. Weder im rumänischen Handelsregister, noch in irgendeinem anderen Handelsregister in der Europäischen Union.

Auch bei der Gründung der Internetseite gewerbeverzeichnis-regional.net am 22.03.2017 waren die Hinterleute nicht aus der Deckung gekommen. Sie benutzen dazu einen „Privacy Protection Service“ aus Kanada, der jetzt offizieller Registrant der Seite ist.


Eine Forderungsabwehr ist möglich

Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits im Jahr 2012 über die Masche mit solchen Trickformularen entschieden. Die Überschrift in unseren damaligen Blog-Beiträgen „Bundesgerichtshof verdirbt Branchenbuch-Gaunern die Urlaubslaune“ sagt alles.

[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 25.08.2012]

Doch viel zu viele der Betroffenen zahlen. Sonst wäre das Geschäftsmodell von Firmen, wie der Gewerbeverzeichnis Regional SRL längst zusammen gebrochen. Einige, weil sie bis zum Schluss nicht merken, was ihnen widerfahren ist, andere, weil sie sich schämen, herein gelegt worden zu sein - und glauben, dann ihre Ruhe zu haben. Was ein Irrtum ist, wie sie spätestens nach der nächsten Rechnung im Folgejahr feststellen.